Von Seiten der Versammlungsstättenverordnung musste aus Gründen der Sicherheit ein zweiter Fluchtweg in Form einer Freitreppe geschaffen werden. Ebenso musste der gesamte Gebäudeflügel als eigener Brandabschnitt vom Haupttreppenhaus durch eine Brandschutztür abgetrennt werden.

Die Nachhaltigkeit war bei der Maßnahme für diese Investition oberste Priorität.

Die Zielvorgabe eine gute Raumakustik in einem Sitzungssaal aus den 60er Jahren zu gewährleisten, stellt eine große Herausforderung dar. Einerseits bestehen hohe Anforderungen an die Sprachverständlichkeit, um die freie Rede zu ermöglichen, andererseits sollten die akustischen Maßnahmen gestalterisch nicht im Vordergrund stehen.






Mittels eines akustischen Gutachtens wurden die baulichen Maßnahmen festgelegt. Die hierdurch zu erzielende Nachhallzeit von 0,62 sec sollte eine hervorragende Sprachverständlichkeit im Sitzungssaal gewährleisten. Akustikpaneele wurden mit einer Textiloberfläche bespannt, die digital mit den Wappen der Gemeinde und des Landkreises bedruckt wurden. Diese akustischen Wandbilder nehmen den Direktschall auf. Zur Anhebung des Schallpegelabnahmemaßes wurde eine neue Abhangdecke mit einem Absorber der Klasse C ausgeführt. Flächenvorhänge vor den Fenstern wurden zur Minderung der Querreflektion des Schalls eingesetzt.

Mittels einer Schallpegelmessung zur Bestimmung der Nachhallzeiten wurden die projektierten Ergebnisse bestätigt.